Kindergeld-Erhöhung 2027: was feststeht und was nicht

Endziffer wählen: Der Rechner zeigt, wann das erste Kindergeld 2027 auf Ihrem Konto ist, unabhängig davon, wie hoch es wird.

Noch bis Beginn des Jahres 2027, 1. Januar 2027

64Tage23Std.0Min.0Sek.

Kindergeld Januar 2027, Endziffer 0

Fr., 8. Januar

Kinderzuschlag kommt am selben Tag. Ein Anspruch auf einen bestimmten Tag besteht nicht.

Februar 2027Mi., 3. Februar
März 2027Mi., 3. März
April 2027Mo., 5. April
So wird gerechnet
Kindergeld Januar 2027: Termine aller Endziffern
EndzifferAuszahlung
0Fr., 8. Januar
1Mo., 11. Januar
2Di., 12. Januar
3Do., 14. Januar
4Fr., 15. Januar
5Mo., 18. Januar
6Di., 19. Januar
7Fr., 22. Januar
8Mo., 25. Januar
9Di., 26. Januar
Kindergeld 2027, Endziffer 0: alle Termine der Familienkasse
MonatAuszahlungWochentag
Januar8. Januar 2027Freitag
Februar3. Februar 2027Mittwoch
März3. März 2027Mittwoch
April5. April 2027Montag
Mai5. Mai 2027Mittwoch
Juni3. Juni 2027Donnerstag
Juli5. Juli 2027Montag
August4. August 2027Mittwoch
September3. September 2027Freitag
Oktober5. Oktober 2027Dienstag
November4. November 2027Donnerstag
Dezember3. Dezember 2027Freitag

Erstellt von Radif Partners · Methode · Termine und Gesetzestexte geprüft am 28. Oktober 2026

Ob das Kindergeld 2027 steigt, ist am 28. Oktober 2026 noch nicht entschieden. Fest steht nur der geltende Betrag: 259 Euro je Kind und Monat nach § 66 des Einkommensteuergesetzes. Die Bundesregierung hat am 28. September 2026 den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 in den Bundestag eingebracht (Drucksache 21/8235). Er sieht 267 Euro ab dem 1. Januar 2027 vor, also 8 Euro mehr, und 272 Euro ab dem 1. Januar 2028. Die erste Lesung im Bundestag war am 8. Oktober 2026; danach berät der Finanzausschuss, es folgen zweite und dritte Lesung und der Bundesrat. Erst wenn das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet ist, gilt der neue Betrag. Unabhängig davon stehen die Zahltermine schon fest: Das erste Kindergeld 2027 kommt zwischen dem 8. Januar 2027 und dem 26. Januar 2027, je nach Endziffer. Diese Seite rechnet keine Beträge aus.

Stand des Verfahrens

Kindergeld 2027: Gesetzgebung, Stand 28. Oktober 2026
SchrittDatumStand
Gesetzentwurf der Bundesregierung, Drucksache 21/823528. September 2026eingebracht
Erste Lesung im Bundestag8. Oktober 2026erfolgt
Ausschussberatung, zweite und dritte Lesung–offen
Bundesrat, Verkündung–offen

Quelle ist der Gesetzentwurf im Dokumentenserver des Bundestages. Bis zur Verkündung kann sich der Betrag noch ändern; Ausschüsse ändern Entwürfe häufig. Den geltenden Wortlaut zeigt § 66 EStG.

Was der Entwurf vorsieht

Kindergeld: geltender Betrag und Entwurf
AbKindergeld je Kind und MonatRechtsstand
1. Januar 2026259 €geltendes Recht
1. Januar 2027267 €Entwurf, + 8 €
1. Januar 2028272 €Entwurf, + 5 €

Die Termine stehen schon fest

Unabhängig vom Betrag zahlt die Familienkasse im Januar 2027 vom 8. Januar 2027 bis zum 26. Januar 2027. Alle Monate stehen unter Kindergeld Termine 2027; Ihre eigene Liste mit Kalenderdatei liefert der Zahltermin-Kalender. Auch bei anderen Leistungen ist 2027 noch nicht alles entschieden: der Regelbedarf beim Grundsicherungsgeld 2027 und die Rentenerhöhung 2027.

Erstes Kindergeld 2027

Kindergeld Januar 2027, Endziffer 0

Fr., 8. Januar

Februar 2027Mi., 3. Februar
März 2027Mi., 3. März
April 2027Mo., 5. April
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Häufige Fragen

Steigt das Kindergeld 2027 auf 267 Euro?

Das sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, beschlossen ist es noch nicht. Bis das Gesetz Bundestag und Bundesrat passiert hat und verkündet ist, gelten 259 Euro nach § 66 EStG. Wir übernehmen den neuen Betrag erst, wenn er im Gesetz steht.

Verschiebt die Erhöhung den Januartermin?

Nein. Das Januargeld kommt zwischen dem 8. Januar 2027 für Endziffer 0 und dem 26. Januar 2027 für Endziffer 9. Die Termine hat die Familienkasse bereits veröffentlicht; sie hängen nicht davon ab, ob und wann eine Erhöhung beschlossen wird. Kommt eine Erhöhung spät, kann der Unterschied nachgezahlt werden.

Muss ich eine Erhöhung beantragen?

Nein. Eine gesetzliche Änderung des Kindergeldbetrags setzt die Familienkasse von sich aus um; ein neuer Antrag ist dafür nicht nötig. Prüfen Sie aber, ob Ihre Kontoverbindung und Ihre Anschrift bei der Familienkasse aktuell sind, damit die Zahlung pünktlich ankommt. Den neuen Betrag sehen Sie dann auf dem Kontoauszug.

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Herausgeber eines unabhängigen Kalenders der Zahltage von Kindergeld, Rente, Grundsicherungsgeld, Arbeitslosengeld, Elterngeld, Wohngeld und BAföG

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