Weihnachtsgeld zur Rente: was es gibt und was nicht

Rentenbeginn wählen: Der Rechner zeigt, wann die Dezemberrente auf dem Konto ist, und die Termine des ganzen Jahres.

Rentenbeginn

Rente für Dezember 2026

Do., 31. Dezember

Nachschüssig: Das Geld kommt am letzten Bankarbeitstag des Monats (§ 118 SGB VI).

Letzter KalendertagDo., 31. Dezember
Wochenende oder Feiertagkein Wochenende, kein Feiertag
Herkunft des Datumsamtliche Terminliste
So wird gerechnet
Rente 2026, Rentenbeginn ab April 2004 (Zahlung am Monatsende)
Rente fürAuf dem KontoWochentagQuelle
Januar30. Januar 2026Freitagamtliche Terminliste
Februar27. Februar 2026Freitagamtliche Terminliste
März31. März 2026Dienstagamtliche Terminliste
April30. April 2026Donnerstagamtliche Terminliste
Mai29. Mai 2026Freitagamtliche Terminliste
Juni30. Juni 2026Dienstagamtliche Terminliste
Juli31. Juli 2026Freitagamtliche Terminliste
August31. August 2026Montagamtliche Terminliste
September30. September 2026Mittwochamtliche Terminliste
Oktober30. Oktober 2026Freitagamtliche Terminliste
November30. November 2026Montagamtliche Terminliste
Dezember31. Dezember 2026Donnerstagamtliche Terminliste

Erstellt von Radif Partners · Methode · Termine und Gesetzestexte geprüft am 28. Oktober 2026

Ein Weihnachtsgeld zur gesetzlichen Rente gibt es nicht. Die Rentenversicherung zahlt zwölf Monatsrenten im Jahr, jeweils am letzten Bankarbeitstag des Monats, wie es § 118 SGB VI vorschreibt; eine dreizehnte Zahlung oder einen Zuschlag im Dezember sieht das Sechste Buch Sozialgesetzbuch nicht vor. Die Dezemberrente 2026 kommt deshalb erst am 31. Dezember 2026, an Silvester, und nicht vor den Feiertagen. 2027 ist es der 31. Dezember 2027. Die einzige regelmäßige Änderung des Betrags im Jahr ist die Rentenanpassung zum 1. Juli nach § 65 SGB VI; 2026 stiegen die Renten um 4,24 Prozent. Anders kann es bei Leistungen sein, die nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung kommen: Ob eine Betriebsrente, eine Zusatzversorgung oder eine Beamtenversorgung eine Sonderzahlung kennt, regeln deren eigene Bestimmungen. Wer zusätzlich Grundsicherung im Alter bezieht, erhält diese vom Sozialamt nach dessen Zahlungslauf.

Dezember- und Januarrente auf einen Blick

Rente im Dezember und Januar, 2026 bis 2028 (ab 2027 berechnet)
Rente fürBeginn ab 04/2004Beginn vor 04/2004
Dezember 2026Donnerstag, 31. Dezember 2026Montag, 30. November 2026
Januar 2027Freitag, 29. Januar 2027Donnerstag, 31. Dezember 2026
Dezember 2027Freitag, 31. Dezember 2027Dienstag, 30. November 2027
Januar 2028Montag, 31. Januar 2028Freitag, 31. Dezember 2027

Der Termin für Dezember 2026 steht in der Liste der Rentenversicherung; die übrigen folgen aus § 118 SGB VI.

Was im Jahr wirklich steigt

Die Rente ändert sich einmal im Jahr, zum 1. Juli. Dann wird der aktuelle Rentenwert nach § 65 SGB VI angepasst; 2026 stieg er von 40,79 € auf 42,52 € (Rentenversicherung). Die erste höhere Zahlung kommt Ende Juli, bei Rentenbeginn vor April 2004 schon Ende Juni. Was für 2027 bekannt ist, steht unter Rentenerhöhung 2027. Für Haushalte mit Grundsicherungsgeld gilt ein eigener Zahltag, siehe Grundsicherungsgeld Dezember 2026.

Dezemberrente 2027

Rente für Dezember 2027

Fr., 31. Dezember

Letzter KalendertagFr., 31. Dezember
Wochenende oder Feiertagkein Wochenende, kein Feiertag
Herkunft des Datumsaus der gesetzlichen Regel berechnet
Zum vollständigen Werkzeug →

Häufige Fragen

Bekommen Rentner Weihnachtsgeld?

Von der gesetzlichen Rentenversicherung nicht. Sie zahlt zwölf Monatsrenten im Jahr ohne Sonderzahlung. Ein Weihnachtsgeld kann es nur aus anderen Quellen geben, etwa aus einer Betriebsrente oder einer Versorgung, deren Regeln das vorsehen. Im Zweifel hilft ein Blick in die Mitteilung des jeweiligen Trägers.

Kommt die Rente im Dezember früher wegen Weihnachten?

Nein. Die Rente kommt am letzten Bankarbeitstag des Dezembers, 2026 am 31. Dezember 2026. Nur wer vor April 2004 in Rente ging, erhält die Dezemberrente bereits am letzten Bankarbeitstag im November, weil seine Rente immer im Voraus gezahlt wird. Einen Zuschlag zu Weihnachten gibt es nicht.

Gab es früher ein Weihnachtsgeld zur Rente?

In der gesetzlichen Rentenversicherung nicht. Der Eindruck entsteht oft, weil manche Rentner einen Monat früher zahlen als andere oder weil Betriebsrenten eine Sonderzahlung kennen. Für die gesetzliche Rente gilt die Regel des § 118 SGB VI: monatlich, am Monatsende, ohne Zusatzzahlung.

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Herausgeber eines unabhängigen Kalenders der Zahltage von Kindergeld, Rente, Grundsicherungsgeld, Arbeitslosengeld, Elterngeld, Wohngeld und BAföG

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