Erste Rentenzahlung: wann das erste Geld auf dem Konto ist

Monat des Rentenbeginns wählen: Der Rechner zeigt den Tag der ersten Zahlung, die nächsten fünf und die erste Zahlung nach einer Julianpassung.

Rentenbeginn Januar 2027: erste Zahlung

Fr., 29. Januar

Ab dem Rentenbescheid. Kommt der Bescheid später, wird der Betrag für die Monate davor nachgezahlt.

Rentenbeginn1. Januar 2027
Zweite ZahlungFr., 26. Februar
Dritte ZahlungMi., 31. März
So wird gerechnet
Die ersten sechs Zahlungen
Rente fürAuf dem Konto
Januar 2027Freitag, 29. Januar 2027
Februar 2027Freitag, 26. Februar 2027
März 2027Mittwoch, 31. März 2027
April 2027Freitag, 30. April 2027
Mai 2027Montag, 31. Mai 2027
Juni 2027Mittwoch, 30. Juni 2027

Erstellt von Radif Partners · Methode · Termine und Gesetzestexte geprüft am 28. Oktober 2026

Eine Rente beginnt immer am Ersten eines Monats und wird am Ende dieses Monats zum ersten Mal gezahlt. Nach § 99 SGB VI wird eine Altersrente von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn alle Voraussetzungen erfüllt sind, sofern der Antrag spätestens bis zum Ende des dritten Kalendermonats danach gestellt wird; wer später beantragt, bekommt sie erst ab dem Antragsmonat. Gezahlt wird nach § 118 am letzten Bankarbeitstag des Monats, für den die Rente gilt. Wer am 1. Januar 2027 in Rente geht, bekommt das erste Geld also am 29. Januar 2027, die zweite Zahlung am 26. Februar 2027. Zwischen dem letzten Gehalt und der ersten Rente entsteht damit oft eine Lücke: Das Gehalt für Dezember kommt meist Ende Dezember, die erste Rente Ende Januar. Liegt der Rentenbescheid zum Zahltag noch nicht vor, beginnt die laufende Zahlung später, und die Monate seit Rentenbeginn werden nachgezahlt. Diese Nachzahlung folgt einem eigenen Lauf und nicht dem Monatsend-Termin.

Erste Zahlung je Rentenbeginn

Erste und zweite Rentenzahlung, berechnet nach § 118 SGB VI
RentenbeginnErste ZahlungZweite Zahlung
1. November 2026Montag, 30. November 2026Do., 31. Dezember
1. Dezember 2026Donnerstag, 31. Dezember 2026Fr., 29. Januar
1. Januar 2027Freitag, 29. Januar 2027Fr., 26. Februar
1. Februar 2027Freitag, 26. Februar 2027Mi., 31. März
1. März 2027Mittwoch, 31. März 2027Fr., 30. April
1. April 2027Freitag, 30. April 2027Mo., 31. Mai
1. Mai 2027Montag, 31. Mai 2027Mi., 30. Juni
1. Juni 2027Mittwoch, 30. Juni 2027Fr., 30. Juli

Rechtsgrundlagen: § 99 SGB VI für den Beginn, § 118 SGB VI für den Zahltag.

Die Lücke zwischen Gehalt und Rente

Wer bis zum letzten Tag vor der Rente arbeitet, erhält das letzte Gehalt meist am Monatsende. Die erste Rente kommt einen Monat später, ebenfalls am Monatsende. Dazwischen liegt kein Monat ohne Geld, aber ein Monat, in dem nur das Gehalt des Vormonats zur Verfügung steht. Wer Lastschriften für den Monatsanfang hat, sollte das im ersten Rentenmonat berücksichtigen. Wann im Jahr der neue Rentenwert erstmals ausgezahlt wird, zeigt Rentenerhöhung 2027; alle Termine 2027 stehen unter Rente Termine 2027.

Mehrere Leistungen im Übergang

Wer vor der Rente Arbeitslosengeld bezog, erhält dieses nachträglich am ersten Arbeitstag des Folgemonats; das letzte Arbeitslosengeld und die erste Rente können deshalb nahe beieinander liegen. Beide Termine zusammen zeigt der Zahltermin-Kalender.

Rentenbeginn: Ihre erste Zahlung

Rentenbeginn April 2027: erste Zahlung

Fr., 30. April

Rentenbeginn1. April 2027
Zweite ZahlungMo., 31. Mai
Dritte ZahlungMi., 30. Juni
Erste Zahlung nach der Anpassung zum 1. JuliFr., 30. Juli
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Häufige Fragen

Wann kommt die erste Rente bei Rentenbeginn 1. Januar 2027?

Am 29. Januar 2027, dem letzten Bankarbeitstag im Januar; der 31. Januar 2027 ist ein Sonntag. Voraussetzung ist, dass der Bescheid rechtzeitig vorliegt. Sonst kommt das Geld für Januar später als Nachzahlung, und die laufende Rente beginnt mit einem der folgenden Monatsend-Termine.

Bekomme ich die erste Rente im Voraus?

Nein. Für alle Renten, die seit dem 1. April 2004 beginnen, gilt die Zahlung am Monatsende. Nur Renten mit Beginn vor diesem Datum werden im Voraus gezahlt. Wer neu in Rente geht, bekommt also den ersten Rentenmonat am Ende dieses Monats.

Was passiert, wenn ich den Antrag spät stelle?

Stellen Sie den Antrag bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Monat, in dem alle Voraussetzungen erfüllt sind, beginnt die Rente trotzdem rückwirkend. Danach beginnt sie erst mit dem Antragsmonat, und die Monate davor sind verloren. Das regelt § 99 Absatz 1 SGB VI.

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Herausgeber eines unabhängigen Kalenders der Zahltage von Kindergeld, Rente, Grundsicherungsgeld, Arbeitslosengeld, Elterngeld, Wohngeld und BAföG

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